R I C H T L I N I Efür die Bezuschussung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen |
| 1. | der SPORTVERBAND FLENSBURG e.V. zahlt an seine Vereine Zuschüsse für
Ferien- und Freizeitmaβnahmen an den Jugendabteilungen. Die Mittel kommen
von der Stadt Flensburg und dem Sportverband (soweit Mittel vorhanden sind). Der
Gesamtzuschuss wird im Haushaltsplan des Sportverbandes jährlich
festgelegt. |
| 2. | Der Zuschuss wird nur an Vereine gezahlt, die als gemeinnütziger Verein vom
Finanzamt Flensburg und dem Sportverband als Jugendgruppe anerkannt
sind. |
| 3. | Ein Antrag ist jährlich bis spätestens 15. November eines Jahres zu stellen.
Maβnahmen, die nach diesem Termin durchgeführt werden, können in dem darauf
folgenden Jahr beantragt werden. |
| 4. | In der Abrechnung dürfen nur jugendliche Teilnehmer und
Jugendmitarbeiter/innen, die
Eine Teilnehmerliste (Vordruck) ist beizufügen und kann hier aufgerufen, gedruckt oder per Mail versendet werden. Bei Ferien- und Freizeitmaβnahmen mit internationaler Beteiligung werden die Jugendlichen aus dem Ausland wie Flensburger Teilnehmer bezuschusst. |
| 5. | Der verantwortliche Leiter/In der Maβnahme muss mindestens 16 Jahre als
sein, einen gültigen Jugendgruppenleiterausweis/ -Card besitzen oder
eine pädagogische Ausbildung absolviert haben. |
| 6. | An der Maβnahme müssen mindestens 5 junge Menschen im Alter zwischen 6
und 18 Jahren teilnehmen. Bei je 10 angefangenen Teilnehmern wird 1 Begleitperson
in die Förderung mit einbezogen. Bei Gruppen mit Jungen und Mädchen kann hiervon
abgewichen werden. |
| 7. | Reine Sportbegegnungen werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht
gefördert. |
| 8. | Die Abrechnungsunterlagen sowie Teilnehmerlisten mit Geburtsdatum sind
mindestens 3 Jahre aufzuheben, da sich der Sportverband ein Prüfungsrecht
vorbehält. |
| 9. | Antragsformulare sind in unserer Geschäftsstelle im Stadion zu
bekommen. |
| Diese Richtlinie ist ab 2000 in Kraft. |
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| Sportjugend Flensburg, 25.11.2000 | |