R I C H T L I N I E

    für die Bezuschussung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen

    1. der SPORTVERBAND FLENSBURG e.V. zahlt an seine Vereine Zuschüsse für Ferien- und Freizeitmaβnahmen an den Jugendabteilungen. Die Mittel kommen von der Stadt Flensburg und dem Sportverband (soweit Mittel vorhanden sind). Der Gesamtzuschuss wird im Haushaltsplan des Sportverbandes jährlich festgelegt.

    2. Der Zuschuss wird nur an Vereine gezahlt, die als gemeinnütziger Verein vom Finanzamt Flensburg und dem Sportverband als Jugendgruppe anerkannt sind.

    3. Ein Antrag ist jährlich bis spätestens 15. November eines Jahres zu stellen. Maβnahmen, die nach diesem Termin durchgeführt werden, können in dem darauf folgenden Jahr beantragt werden.

    4. In der Abrechnung dürfen nur jugendliche Teilnehmer und Jugendmitarbeiter/innen, die
    1. im antragstellenden Verein Mitglied sind

      und

    2. in Flensburg ihren Wohnsitz haben,
    bezuschusst werden. Die einzelne Maβnahme muss mindestens 3 Tage dauern und kann im Höchstfall für 21 Tage abgerechnet werden. An- und Abreisetag gelten als voller Verpflegungstag.
    Eine Teilnehmerliste (Vordruck) ist beizufügen und kann hier aufgerufen, gedruckt oder per Mail versendet werden.

    Bei Ferien- und Freizeitmaβnahmen mit internationaler Beteiligung werden die Jugendlichen aus dem Ausland wie Flensburger Teilnehmer bezuschusst.

    5. Der verantwortliche Leiter/In der Maβnahme muss mindestens 16 Jahre als sein, einen gültigen Jugendgruppenleiterausweis/ -Card besitzen oder eine pädagogische Ausbildung absolviert haben.

    6. An der Maβnahme müssen mindestens 5 junge Menschen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren teilnehmen. Bei je 10 angefangenen Teilnehmern wird 1 Begleitperson in die Förderung mit einbezogen. Bei Gruppen mit Jungen und Mädchen kann hiervon abgewichen werden.

    7. Reine Sportbegegnungen werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht gefördert.

    8. Die Abrechnungsunterlagen sowie Teilnehmerlisten mit Geburtsdatum sind mindestens 3 Jahre aufzuheben, da sich der Sportverband ein Prüfungsrecht vorbehält.

    9. Antragsformulare sind in unserer Geschäftsstelle im Stadion zu bekommen.

     
    Diese Richtlinie ist ab 2000 in Kraft.

    Sportjugend Flensburg, 25.11.2000