R I C H T L I N I E

    für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten

    Auszug aus der Richtlinie der Stadt Flensburg

    2.2.2 Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten

    Förderungsfähig ist die Anschaffung von Sportgeräten, wenn der Einzelbeschaffungswert den Betrag von 400,00 EUR übersteigt. Dies gilt auch, wenn eine Mehrzahl von gleichartigen Sportgeräten (z.B. Bälle) gekauft wird. Ausgeschlossen ist die Förderung für die Anschaffung von Spieler- sowie Torwart- und Schiedsrichterbekleidung.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25% der Anschaffungskosten, jedoch maximal 1.000,00 EUR.

    Antragsfrist: Anträge sind grundsätzlich bis zum 30.06. jeden Jahres zu stellen, Anträge sind jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich und werden im Rahmen der dann noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln beschieden.



    Siehe auch im Internet beim LSV: www.lsv-sh.de/foerdermoeglichkeiten